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VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots von Tieren - rewis.io
Rechtmäßige Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots von Tieren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90
Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …
- BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - juris Rn. 3; U.v. 29.3.1996 - 1 C 28.94 - juris Rn. 15). - VG Würzburg, 19.04.2011 - W 5 S 11.242
Rinderhaltungsverbot; vorrangige Beurteilungskompetenz von Amtstierärzten; …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
Damit war im Zeitpunkt des Bescheidserlasses nicht mit hinreichender Gewissheit zukünftig auszuschließen, dass sich die Kläger nicht wiederum tierschutzwidrig verhalten werden (vgl. hierzu auch VG Würzburg, B.v. 19.04.2011 - W 5 S 11.242). - VG München, 18.03.2009 - M 18 K 08.6246
Untersagung eines ohne Erlaubnis betriebenen Reit- und Fahrbetriebes; Haltungs- …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
Auch wurde nicht beachtet, dass nach Art. 36 Abs. 4 Satz 1 VwZVG in der Androhung der Ersatzvornahme der Kostenbeitrag vorläufig zu veranschlagen ist, da dem Pflichtigen das Risiko seines Verhaltens vor Augen geführt werden soll (VG München, U.v. 18.03.2009 - M 18 K 08.6246 - juris Rn. 59).