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   VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913   

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https://dejure.org/2019,54285
VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913 (https://dejure.org/2019,54285)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.05.2019 - B 1 K 17.913 (https://dejure.org/2019,54285)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - B 1 K 17.913 (https://dejure.org/2019,54285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots von Tieren

  • rewis.io

    Rechtmäßige Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots von Tieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - juris Rn. 3; U.v. 29.3.1996 - 1 C 28.94 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - juris Rn. 3; U.v. 29.3.1996 - 1 C 28.94 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 19.04.2011 - W 5 S 11.242

    Rinderhaltungsverbot; vorrangige Beurteilungskompetenz von Amtstierärzten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
    Damit war im Zeitpunkt des Bescheidserlasses nicht mit hinreichender Gewissheit zukünftig auszuschließen, dass sich die Kläger nicht wiederum tierschutzwidrig verhalten werden (vgl. hierzu auch VG Würzburg, B.v. 19.04.2011 - W 5 S 11.242).
  • VG München, 18.03.2009 - M 18 K 08.6246

    Untersagung eines ohne Erlaubnis betriebenen Reit- und Fahrbetriebes; Haltungs-

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 1 K 17.913
    Auch wurde nicht beachtet, dass nach Art. 36 Abs. 4 Satz 1 VwZVG in der Androhung der Ersatzvornahme der Kostenbeitrag vorläufig zu veranschlagen ist, da dem Pflichtigen das Risiko seines Verhaltens vor Augen geführt werden soll (VG München, U.v. 18.03.2009 - M 18 K 08.6246 - juris Rn. 59).
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